Benutzungsbedingungen / Gebühren

 

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe unserer Satzung das Archivgut des Kreisarchivs benutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes oder sonstigen Berechtigten nichts anderes ergibt. Zur Benutzung des Archivgutes ist eine Benutzungserlaubnis erforderlich, die vom Leiter des Archivs auf schriftlichen Antrag hin erteilt wird.

 

Für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs und die im Zusammenhang damit anfallenden Amtshandlungen werden Gebühren nach einer Gebührensatzung erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Benutzung der Archivarien zu historischen Zwecken bei Vorlage eines schriftlichen Auftragsnachweises einer Institution, Vereinigung oder Interessengruppe bzw. bei Schülern, Lehrlingen und Studenten durch die Ausbildungseinrichtung ist unentgeltlich.

 

Gebührenbeispiele:

 

Grundgebühr für die Erstbenutzung 15 €, für jede weitere Benutzung innerhalb eines Jahres: 3 €


Bearbeitung von schriftlichen Anfragen je angefangene Stunde: 15 €


Auszüge und Abschriften je Seite Archivgut: 2,50 €


Kopien aus Archivgut: 2,50 € Grundgebühr plus 0,50 € – 1,75 €


 Recherchen und Beglaubigungen von Facharbeiterzeugnissen: 8 €


Ausstellen und Bearbeiten von Meldebescheinigungen: 6 € 


Einsichtnahme in Bauakten: 15 €